Informationen der Schulleitung zu Beginn der Osterferien

04.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Wochen befindet sich die Welt – und mit ihr das Hittorf-Gymnasium Recklinghausen – in einem Ausnahmezustand. Für die Lehrkräfte der Schule bedeutet dies eine große und plötzliche Umstellung ihrer gewohnten Arbeitsweisen. Viele positive Rückmeldungen zeigen mir aber, dass die Distanzlernangebote gut funktionieren, auch wenn hier und da noch technische Probleme, fehlendes Material oder unlösbar scheinende Aufgabenstellungen stören mögen.

Für euch Schülerinnen und Schüler ist jetzt vieles anders: die täglichen Routinen haben sich geändert und viele Schulfreunde sind momentan nur medial erreichbar – gerade jetzt, wo man für Ablenkungen dankbar wäre und jemanden zum Reden besonders gerne an seiner Seite haben möchte. Erfolgreiches Lernen erfordert von euch aktuell noch mehr Eigenverantwortung, Durchhaltevermögen und Flexibilität als sonst vor Ort in der Schule.

Auch für Sie, liebe Eltern, sind diese Tage mit vielen Herausforderungen verbunden. Die Betreuung und Beschäftigung der Kinder muss organisiert werden, der Haushalt führt sich jetzt viel komplizierter als früher und das veränderte Arbeitsumfeld mit oder ohne Home-Office erfordert einige Umgewöhnung. Einige von Ihnen werden zudem in Sorge um den Arbeitsplatz oder die Gesundheit von geliebten Familienmitgliedern sein. 

Was mich sehr freut sind zwei Dinge: 

Erstens erlebe ich in der Schulgemeinde, aber auch in unserer gesamten Gesellschaft ein großes Maß an Solidarität – über alle Unterschiede und Meinungsverschiedenheiten hinweg. Lassen Sie uns deshalb auch in den kommenden Wochen zusammenhalten, Probleme und Sorgen offen ansprechen, aber grundsätzlich möglichst viel Positives und Konstruktives sehen.

Zweitens freut es mich, dass die vielen Beschränkungen unseres Lebens offenbar eine positive Wirkung zeigen, wie heute Morgen noch vom Robert-Koch-Institut festgestellt wurde. Auf persönliche Freiheiten verzichten zu können, um Schwächere zu schützen, ist ein wichtiges Bildungsziel des Hittorf-Gymnasiums. Szenen, wie sie uns aus italienischen oder amerikanischen Krankenhäusern berichtet werden, nebenan im Prosper vermeiden zu können, wäre ein großer Erfolg. Klar ist aber auch, dass wir noch viele weitere Erfolge brauchen, um bald wieder zu einem gewohnten Leben und Wirtschaften zurückkehren zu können. Dazu wird auch gehören, irgendwann das Hittorf-Gymnasium wieder öffnen zu können.

Überblickartig habe ich Ihnen den aktuellen Stand schulischer Regelungen zusammengefasst:

Schulschließung

Wie alle Schulen in Nordrhein-Westfalen wurde auch das Hittorf-Gymnasium Recklinghausen vom 16.03.2020 zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 geschlossen. Das Schulministerium rechnet in seiner aktuellen Planung damit, dass der Schulbetrieb „unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann“. 

Am 15.04.2020 soll dann die endgültige Entscheidung fallen, wann und in welcher Form der Schulbetrieb wieder starten kann. Wir werden Sie diesbezüglich zeitnah informieren – über die eingerichteten Emailverteiler und unsere Schulhomepage.

Notbetreuungsangebot

Die Entscheidung, ein Kind zur Notbetreuung in der Schule aufzunehmen, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums. Grundlage einer solchen Entscheidung ist der schriftliche Nachweis (oder die Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber des betreffenden Elternteils oder der Alleinerziehenden, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine anderweitige Kinderbetreuung nicht möglich ist. 

Sollte sich bei Ihnen zwischenzeitlich ein Notbetreuungsbedarf ergeben, können Sie sich auch während der Osterferien unter mjentsch(at)hittorf.schulen-re.de oder sschroeder(at)hittorf.schulen-re.de an die Schulleitung wenden und sich die Antragsunterlagen übersenden lassen.

Betretungsverbot für das Schulgelände

Die Stadt Recklinghausen hat ein striktes Betretungsverbot für das Schulgelände verfügt – Ausnahmen gelten nur für den Hausmeister, Handwerker, die Notbetreuungskinder und die für die Notbetreuung eingesetzten Lehrkräfte. Aus diesem Grund ist ein Zutritt zur Schule – etwa zum Abholen vergessener Materialien – derzeit nicht möglich. 

Entfall schulischer Veranstaltungen, Fahrten und Exkursionen

Abgesehen von dem o.g. Notbetreuungsangebot entfallen bis zum Ende der Osterferien alle schulischen Veranstaltungen, auch wenn dies im Einzelfall noch nicht gesondert mitgeteilt werden konnte. Die Bezirksregierung Münster hat uns zwischenzeitlich auch angewiesen „in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.“ Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern. 

Klassenarbeiten und Klausuren

Ob den Schulen von Landesseite eine Reduktion der Zahl der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Wiederbeginns des Unterrichts entschieden. Die verpflichtende Anzahl der Klausuren in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase ist in §14 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe geregelt. Die Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase sollen nach derzeitigem Stand zu den bislang geplanten Terminen (Haupttermine: ab 20. Mai 2020; Nachschreibtermine: ab 29. Mai 2020) stattfinden.

Nach Klärung der Umstände werden wir einen neuen Klassenarbeits- und Klausurplan erstellen und zeitnah mitteilen. Niemand muss befürchten plötzlich von einer unangekündigten Prüfung überrascht zu werden.

Leistungsbewertung

Die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben unterliegen in der Regel selbst keiner Leistungskontrolle oder -bewertung. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Ob und welche Maßnahmen bezüglich der Leistungsbewertung am Ende der Einführungsphase oder am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich und angezeigt sind, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Unterrichts ab.

Sollte nach den Osterferien wieder Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Q2 möglich sein, dann dient dieser vor allem dazu, die Abiturientinnen und Abiturienten auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Sofern die Gründe für die Nichtteilnahme an diesem Unterricht von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertreten sind, können dann nicht erbrachte Leistungen auch mit „ungenügend“ bewertet werden. Entschuldigtes Fehlen wirkt sich nicht auf die Leistungsbewertung aus. Bei der Ermittlung des Bereichs „sonstige Mitarbeit“ werden die Leistungen, die bis zu Beginn des Ruhens des Unterrichts erbracht wurden, sowie die Leistungen in der Zeit ab Wiederbeginn des Unterrichts bis zur ersten Konferenz des Zentralen Abiturausschusses am 7. Mai berücksichtigt.

„Blaue Briefe“ und Versetzungen

Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen eventuell in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen: Zum Beispiel zählen am Ende der Klasse 9 grundsätzlich auch nicht-gemahnte Defizite, da mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe EF auch die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufen verbunden ist. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Abiturverfahren (Jahrgangsstufe Q2)

Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass die schulischen Abschlussprüfungen nach Möglichkeit stattfinden sollen, sofern die weiteren Entwicklungen es zulassen. Dazu hat die Landesregierung einen neuen Zeitplan erarbeitet. Die Abiturprüfungen beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin (HT) ist Montag, der 25. Mai. Die zentralen Nachschreibetermine (NT) für die Abiturprüfungen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Die fachspezifischen Haupt- und Nachschreibtermine können hier eingesehen werden:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-gost/termine/Anlage_A_Termine_2020_HT_neu.pdf

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-gost/termine/Anlage_B_Termine_2020_NT_neu.pdf

Ausgehend von diesem Rahmenterminplan des Schulministeriums wurden gemeinsam mit den anderen Kooperationsgymnasien folgende Termine vereinbart:

· Mündliche Abiturprüfungen im 4. Fach: Montag, 08.06. und Mittwoch, 10.06.2020 (weitere Termine für Rechtskunde und Psychologie)

· Bekanntgabe der Abiturnoten (A1 bis A3): Montag, 15.06.2020

· Meldung für freiwillige mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Fach: Dienstag, 16.06.2020, 12:00 Uhr

· Mündliche Abiturprüfungen im 1. bis 3. Fach: Donnerstag, 18.06. und Freitag, 19.06.2020

· Ausgabe der Abiturzeugnisse am Hittorf-Gymnasium: Mittwoch, 24.06.2020

Für die sportpraktischen Abiturprüfungen müssen die Termine der bereits ausgefallenen, der noch ausfallenden bzw. der auf Grund aktuell fehlender Trainingsmöglichkeiten zu verschiebenden sportpraktischen Abiturprüfungen neu festgelegt werden. Dies ist bislang nur für die Ausdauerleistung im LK Sport erfolgt, die nach aktuellem Zeitplan am Freitag, 15.05.2020 geprüft werden soll. Für den Fall, dass die Sportstätten nach den Osterferien nicht zur Verfügung stehen bzw. der Infektionsschutz praktische Abiturprüfungen im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht zulässt, werden derzeit umsetzbare Handlungsoptionen im Ministerium für Schule und Bildung geprüft. 

Auch wenn der Beginn der Abiturprüfungen verschoben wurde, wird das Prüfungsverfahren regulär durchgeführt. Vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wird die für das kommende Schuljahr in Kraft tretende Abschaffung der so genannten „Abweichungsprüfungen“, (d.h. verpflichtende mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach bei einer Abweichung der Prüfungsnote von der Vornote von vier oder mehr Punkten,) vorgezogen und bereits für das diesjährige Abiturprüfungsverfahren gelten. Schülerinnen und Schüler haben weiterhin die Möglichkeit, über freiwillige mündliche Prüfungen ihre Chance auf Notenverbesserungen zu wahren.

Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. Für die Prüfungen werden daher besondere Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich alles Gute. Hoffentlich finden Sie im engen Familienkreis während der Ostertage auch ein wenig Ruhe, Erholung und Sonnerschein.

Ihr

Dr. Michael Jentsch, OStD