Hinweise zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 23. April

21.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass noch einmal ergänzende Informationen der Schulleitung:

Offener Brief

Frau Schulministerin Gebauer hat einen Offenen Brief mit Hinweisen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach der Corona-Pandemie bedingten Schulschließung an alle Eltern schulpflichtiger Kinder in NRW geschrieben. Er liegt dieser Email bei.

Prüfungsvorbereitung Abiturjahrgang

Vom 23.04. bis zum 07.05. findet am Hittorf-Gymnasium und an den Kooperationsschulen eine freiwillige Prüfungsvorbereitung in den vier jeweiligen Abiturfächern statt. Die Schülerinnen und Schüler wurden über den Zeit- und Organisationsplan informiert, der sich im Wesentlichen an dem bisherigen Stundenplan orientiert, allerdings um 13:30 Uhr endet. Abmeldungen sind durch formlose Email an abi2020(at)hittorf.schulen-re.de möglich. Am 08.05. findet die Bekanntgabe der Abiturzulassungen und die Belehrung für die Abiturprüfungen statt. Der genaue Ablauf wird derzeit vor dem Hintergrund der Infektionsschutzmaßgaben geplant.

Vorerkrankungen von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen verdienen besonderen Schutz. Für den Abiturjahrgang, bei sukzessiver Wiederaufnahme des Unterrichts aber auch für die anderen Jahrgangsstufen, stellt das Schulministerium fest:

„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt – ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.“

Relevante Vorerkrankungen sind insbesondere:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus 
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis Q1 entfällt bei einer solchen Mitteilung in der Folge die Pflicht zur Teilnahme am wiedereinsetzenden Präsenzunterricht. Ihnen würden dann weiterhin Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz). Für Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs ist eine Prüfungsteilnahme durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. Diese sollten im eigenen Interesse zeitnah mit der Schulleitung abgestimmt werden.

Notbetreuung

Ab dem 23.04. hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 etwas erweitert. Die aktuelle Tätigkeitsbereichsliste finden Sie unter

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

auf den Seiten des MAGS. Falls bei Ihnen eine entsprechende Notwendigkeit besteht, können Sie sich an die Schulleitung wenden.

IServ

In den Klassen 5 bis 9 haben wir mit der Einführung der neuen Lernplattform IServ begonnen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten sukzessive von ihren Klassenleitungen einen Einmal-Login, der dann bei der ersten Anmeldung durch ein sicheres eigenes Passwort ersetzt werden muss. Unser IServ-Administrator, Herr Erwig, hat dazu eine Kurzanleitung verfasst, die auch dieser Mail beigefügt ist. Dort wird auch auf weitere Hilfen verwiesen. Wenn die Klassen der Erprobungs- und Mittelstufe im System sind und sich die positiven Erfahrungen anderer IServ-Schulen bestätigen, kann die Einführung auch auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge EF und Q1 erweitert werden.

IB World School

Die beste Nachricht zum Schluss: Das Hittorf-Gymnasium ist seit dem 17.04.2020 ganz offiziell eine der dreißig öffentlichen Schulen in Deutschland, die neben dem Abitur auch die Doppelqualifikation des IB Diploma als zweiten Schulabschluss vergeben dürfen. Das gesamte IB Kollegium hat fast 2 Jahre auf diesen Tag hingearbeitet und ein intensives Fortbildungsprogramm durchlaufen. Alle System- und Fortbildungsgebühren werden von der Sparkasse Vest Recklinghausen als großzügigem Sponsor getragen. 

Für alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufenkooperation bietet das IB Diploma eine einmalige Gelegenheit, eine ganz andere, anglo-amerikanisch geprägte Lern- und Prüfungskultur kennenzulernen. Auslandserfahrungen und/oder bilinguale Unterrichtserfahrungen können noch weiter vertieft werden. Alle IB Candidates werden so optimal auf einen international geprägten Studiengang vorbereitet.

Haben Sie Interesse an unserem IB Diploma-Programm? Unsere IB Koordinatorin OStR´ Schmidt beantwortet gerne Ihre Fragen: sandra-schmidt.hittorf(at)web.de

Genau heute vor 116 Jahren hat das Hittorf-Gymnasium seinen ersten Schüler aufgenommen. Durch Sie, liebe Eltern, Schülerinnen, Schüler und Kollegen hat sich die Schule seitdem prächtig entwickelt. Wir haben alle Voraussetzungen, um auch die aktuelle Krise gut zu überstehen und – irgendwann – wieder als Schulgemeinde zusammenzukommen. 

Bleiben Sie bis dahin bitte gesund. 

Ihr

Dr. Michael Jentsch, OStD

Download Offener Brief von Frau Schulministerin Gebauer hier.