Wiederbeginn des Unterrichts in den Klassen 5 bis 9

10.05.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 5 bis 9,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute sind wir in der Lage Ihnen und euch wichtige Informationen zum weiteren Verlauf der Schulöffnung, zur Leistungsbewertung und zum Versetzungsverfahren zukommen zu lassen. Diese sind das Ergebnis einer Vielzahl von Verordnungen, Verfahrensvorschriften, Änderungsverordnungen, Erlasse, Schulmails und Dienstbesprechungen, die bis zum heutigen Tag immer wieder kleinere und größere Veränderungen mit sich brachten. 

Wie werden Leistungen bewertet? Wann wird ein Kind versetzt?

Mit den Distanzlernaufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht im Anschluss nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann. Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, sollen zur Kenntnis genommen werden und können in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen miteinfließen. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden selbstverständlich nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Dies berücksichtigt den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre.

In Klasse 5 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Bis zum 13.03. bereits geschriebene Klassenarbeiten werden in die Bewertung einbezogen; weitere Klassenarbeiten werden nicht mehr angesetzt oder nachgeholt. Alle Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in Klasse 6 über.

In Klasse 6 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Bis zum 13.03. bereits geschriebene Klassenarbeiten werden in die Bewertung einbezogen; weitere Klassenarbeiten werden nicht mehr angesetzt oder nachgeholt. Alle Schülerinnen und Schüler werden in Klasse 7 versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen der Klasse 6 nicht erreicht sind. Die Klassenkonferenz soll aber die Wiederholung der Klasse 6 oder einen Wechsel der Schulform zum Ende der Erprobungsstufe empfehlen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Für diejenigen, denen jetzt ein Schulformwechsel empfohlen wird, ist zu beachten, dass zum Ende der Erprobungsstufe voraussichtlich ein Platz an der neuen Wunschschule gefunden werden kann. Die Erprobungsstufenkoordinatorin, StD´ Kohs, wird Sie deshalb intensiv beraten.

In den Klassen 7 und 8 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Bis zum 13.03. bereits geschriebene Klassenarbeiten werden in die Bewertung einbezogen; weitere Klassenarbeiten werden nicht mehr angesetzt oder nachgeholt. Alle Schüler werden in Klasse 8 bzw. 9 versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind. Die Klassenkonferenz soll aber die Wiederholung der aktuellen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Schule berät diesbezüglich, die Entscheidung liegt bei den Eltern.

In Klasse 9 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr ebenfalls auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr. Dabei soll für das zweite Halbjahr jeweils mindestens eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und 2. Fremdsprache in die Bewertung einbezogen werden. Falls diese in der betreffenden Klasse noch nicht vor dem 13.03. geschrieben wurde, wird dies nach angemessener Vorbereitung im Präsenzunterricht nachgeholt. Nach entsprechender Beratung gibt es – im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten – auch die Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung, falls der Schüler oder die Schülerin dies wünscht. Ist eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankungen nicht möglich ist und kann aus organisatorischen Gründen auch nicht herbeigeführt werden, so ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Die Versetzung von Klasse 9 in die Stufe EF erfolgt grundsätzlich nach den üblichen Versetzungsbestimmungen aus §§22, 27 APO-SI. Die vom Schulministerium erlassene Regelung, dass in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung („Blaue Briefe“) versendet werden, ist in Klasse 9 unerheblich, da aufgrund der gleichzeitigen Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe auch nicht abgemahnte Minderleistungen zu berücksichtigen sind. Allerdings besteht in diesem Schuljahr – anders als sonst – die Möglichkeit Minderleistungen nicht nur in einem, sondern ggf. auch in mehreren Fächern durch Nachprüfungen auszugleichen. Die Prüfungsaufgaben sind dann dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen. Weiterhin kann es verschiedene Sonderfälle geben, z.B. wenn eine Schülerin oder ein Schüler zwar die Versetzung in die EF trotz Nachprüfungen nicht erreichen kann, aber nach §40 (3) APO SI einen zum Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss des Gymnasiums zuerkannt bekommt. In allen Sonderfällen findet eine intensive Information und Beratung durch die Mittelstufenkoordinatorin StD´ Bloedorn statt.

Alle Corona-bedingten Wiederholungen von Jahrgangsstufen, auch über die eigentlich vorgesehenen Höchstverweildauern hinaus, gehen nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler und können von der Schulleitung genehmigt werden.

Wann startet der Unterricht?

Die Notwendigkeit von einer Klassenarbeit pro Fach als Bewertungsgrundlage für die Versetzungsentscheidung der Neuntklässler führt dazu, dass der Unterricht für die Klassen 9a bis 9e bereits am Montag, 18.05. bzw. am Dienstag, 19.05. startet. 

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 startet der Unterricht frühestens am 26. Mai 2020.

Wie liest man den Organisationsplan?

  1. Auf dem anliegenden PDF-Dokument befindet sich zunächst eine Tabelle, aus der für jede Klasse die Teilung in Halbgruppen anhand des Nachnamens ablesbar ist. Sie müssen zunächst zusammen mit Ihrem Kind bestimmen in welcher der Gruppen gelb, orange, rot, blau oder grün es sich befindet. Die hier genannten Zuweisungen können leider nicht getauscht oder zwischendurch gewechselt werden.
  2. In der unteren Tabelle kann man erkennen an welchen Tagen die jeweilige Gruppe Unterricht hat. Für die Gruppen orange, rot und grün (also die Jahrgangsstufen 5 bis 7) sind das jeweils vier Tage bis zu den Sommerferien. In (fast) allen Fällen handelt es sich dabei um einen festen Wochentag, was Ihnen hoffentlich die privaten Planungen etwas erleichtert. Die Gruppen gelb und blau finden zunächst zweimal nur für Klassen 9 statt, dann weitere drei Male zusammen mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern der Klasse 8. Alle anderen, nicht zur Gruppe des Kindes gehörenden Tage, finden nach wie vor in Form des Distanzlernens statt.

Wie erfährt man den Stundenplan am betreffenden Tag?

Vor jeder SI-Schulwoche sende ich Ihnen einen Plan aus dem hervorgeht, welchen Unterricht die jeweilige Tagesfarbgruppe in welchem Raum hat. Teilweise werden Sie dort den Namen bzw. das Kürzel einer Fachlehrkraft finden, die sonst nicht in der Klasse unterrichtet, da aus den o.g. Zusammenhängen viele Vertretungsregelungen erforderlich sind. Weitere, situative Vertretungen werden wir ggf. über den Vertretungsplan mitteilen. Abweichend vom normalen Zeitraster startet der Unterricht morgens erst um 08:30 Uhr, um den Schulstart von demjenigen der SII zu entzerren. Auch die Pausenzeiten weichen vom normalen Zeitpunkt ab, da die SII durch das Kooperationsschulsystem ja im ursprünglichen Rhythmus bleiben muss. Der Unterricht endet dann um 14:00 Uhr.

Da bis zu den Sommerferien kein Ganztagsbetrieb stattfinden darf, sind die Mensa und auch das Bistro leider geschlossen.

Wann und wie erhalten Sie weitere Informationen?

Rechtzeitig vor dem Unterrichtsstart werde ich alle SI-Schülerinnen und Schüler über das Hygienekonzept im Neubau informieren, in dem der gesamte SI-Unterricht stattfinden wird. Die Pläne mit dem Unterricht der jeweils kommenden Woche sende ich Ihnen bis spätestens Freitag der Vorwoche zu. Für Rückfragen zu den Klassen 5/6 steht Ihnen Frau Kohs (skohs(at)hittorf.schulen-re.de) und für Fragen zu den Klassen 7 bis 9 Frau Bloedorn (jbloedorn(at)hittorf.schulen-re.de) gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen und euch hiermit Perspektiven für die kommenden Schulwochen gegeben zu haben. Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jentsch, OStD

 

Organisationsplan SI bis zu den Sommerferien

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