Informationen der Schulleitung und Antworten auf Elternfragen

02.09.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

entgegen der Aussagen der Pressekonferenz am Montag wurden die Schulen des Landes keineswegs vormittags, sondern erst um 16:11 Uhr per Schulmail über die am folgenden Tag in Kraft tretenden Neuregelungen informiert.

Ich habe großes Verständnis für die Komplexität der Abstimmungsprozesse innerhalb des Ministeriums, stehe meinerseits allerdings auch vor dem Problem mich mit zahlreichen Akteuren innerhalb und außerhalb der Schule abstimmen zu müssen. Deswegen bedauere ich sehr, dass ich in meiner ersten Email – die Sie ja spätestens zum Abendbrot erreichen sollte – nur einen Teil aller Anliegen ansprechen konnte. Mit dieser Priorisierung nach akuter Dringlichkeit für den nächsten Schultag ist keine (fehlende) Wertschätzung meinerseits für bestimmte Themen oder Personen verbunden.

Wenig wertschätzend und wenig kindgerecht sind allerdings die immer kürzeren Zeiträume, die uns für pädagogische und organisatorische Reaktionen eingeräumt werden. Ein höheres Maß an Planbarkeit wäre ein großer Gewinn für das Miteinander in der Schulgemeinde und den Bildungserfolg unserer Hittorferinnen und Hittorfer. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass die nunmehr getroffene Regelung auch nur bis zum 15.09.2020 befristet ist, d.h. eine Laufzeit von 11 Schultagen hat.

Krank in die Schule?

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Als Entscheidungshilfe hat das MSB ein Schaubild entwickelt, das Sie  unter https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf herunterladen können. Grafisch nicht erfasst ist hier u.a. der Fall, dass der konsultierte (Kinder-)Arzt einen Test auf das Coronavirus trotz vorliegender Symptome nicht für erforderlich hält. In solchen und anderen Zweifelsfällen bitte ich um Rücksprache mit der Schule.

Elternumfrage

Nachdem ich vorgestern bereits von den Abstimmungen der Schüler und Lehrer berichtet habe, möchte ich heute gerne auf die Elternumfrage vom Wochenende eingehen. Allen daran Mitwirkenden einen herzlichen Dank dafür, denn bei der Auswertung der vielen Emails und Whatsappnachrichten an den Schulpflegschaftsvorsitz zeigte sich nicht nur ein insgesamt ausgeglichenes Meinungsbild zum Thema Masken im Unterricht, sondern es kamen wiederholt einige Fragen auf, deren Beantwortung wohl von allgemeinem Interesse ist:

Welche Argumente gibt es für eine Maskenpflicht im Unterricht?

Die allermeisten Hittorferinnen und Hittorfer sind fit und belastbar. Selbst wenn es bei Ihnen zu einer Infektion mit dem Coronavirus käme, würden sie die Erkrankung in aller Regel problemlos oder vielleicht sogar völlig ohne Symptome überstehen. Für sie selbst ist der Vergleich mit einer neuen Art an Grippe nicht ganz aus der Luft gegriffen. Schwierig ist, dass Covid-19, die vom Coronavirus ausgelöste Erkrankung, bei älteren, schwächeren oder für das Virus besonders empfänglichen Menschen einen dramatisch schwereren Verlauf nehmen kann, der bei weltweit 850.000 Menschen bereits zum Tod geführt hat. Auch gibt es Berichte von Langzeitfolgen, die auch junge und bis dato völlig gesunde Menschen schwer getroffen haben. Diese Krankheitsverläufe können durch ärztliche Maßnahmen bislang nicht ausreichend kontrolliert werden. Impfstoffe werden zwar derzeit klinisch erprobt, stehen aber noch nicht zum breiten Einsatz zur Verfügung. Eine Kontrolle der Pandemie ist deshalb aktuell nur durch vorbeugende Maßnahmen möglich, die die Anzahl Infizierter klein halten und Risikogruppen besonders schützen sollen. 

Am Hittorf-Gymnasium gibt es eine nicht kleine Zahl an Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, die aufgrund von Vorerkrankungen oder persönlichen Dispositionen ein teilweise deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Manche von Ihnen sind seit Beginn der Pandemie durchgängig in einer häuslichen Isolation mit Distanzunterricht. Andere kommen täglich mit einem mulmigen Gefühl in die Schule und wünschen sich möglichst viel Abstand und Hygiene, um sicher lernen bzw. unterrichten zu können. Hinzu kommen viele Familien, die in Sorge um den Schutz eines bestimmten Familienmitglieds sind: der schwer krebskranke Vater mit laufender Chemotherapie, die in häuslicher Gemeinschaft wohnende Schwester mit geistiger Behinderung, der Großvater im Pflegeheim, etc.. 

Sie alle können wir nur gemeinsam schützen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur begrenzt geeignet, um sich selbst vor Viren zu schützen. Dies steht explizit auf allen Verpackungen und ist ein häufiges, aber untaugliches Argument. Die Mund-Nasen-Bedeckung dient im Wesentlichen dazu andere zu schützen, weil sie – bei korrekter Anwendung – Viruspartikel direkt am Mund des Trägers recht zuverlässig abfängt und damit die Viruslast in der Raumluft wesentlich reduziert. 

Gerade im Unterricht sitzen die Kinder und Jugendlichen über einen längeren Zeitraum dicht beieinander, so dass trotz aller Lüftungsmaßnahmen Infektionen möglich sind. Durch das Konzept der sog. „festen Lerngruppen“ wird zwar versucht die Anzahl ggf. betroffener Schüler zu begrenzen; im Fall unserer Oberstufenkooperation kommen dennoch stadtweit in jeder Jahrgangsstufe rund 400 Schüler zusammen, die sich in den verschiedenen Grund- und Leistungskursen durchmischen. Auch der Differenzierungsunterricht der SI führt unweigerlich dazu, dass Infektionsrisiken bestehen bleiben. Die Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) kommt deshalb in einer aktuellen Empfehlung von Virologen, Kinderärzten, Psychologen, Pädagogen und anderen Wissenschaftlern zu einer eindeutigen Empfehlung:

Wenn der notwendige Abstand nicht eingehalten werden kann, sollten Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse einen Mund-Nase-Schutz auch innerhalb des epidemiologischen Gruppenverbandes tragen. Für Jüngere ist es ausreichend, wenn die Kinder den Mund-Nase-Schutz nur außerhalb ihres epidemiologischen Gruppenverbandes tragen.

Nachlesen können Sie die gesamte Stellungnahme vom 05.08.2020 hier:

https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_08_05_Leopoldina_Stellungnahme_Coronavirus_Bildung.pdf

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Studie am Massachusetts General Hospital in Boston, die gerade Kindern und Jugendlichen als „silent spreader“ eine wichtige Rolle im Pandemiegeschehen zuweist. Für eine gute und allgemeinverständliche Darstellung der Ergebnisse kann ich z.B. den Beginn der 100. Folge des „Kekulés Corona-Kompass“-Podcasts empfehlen, die Sie bei Interesse hier streamen können:

https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/viruslast-kinder-contact-tracing-hongkong-100.html

Warum reicht Abstandhalten nicht aus? Warum halbiert man nicht die Anzahl der Schüler pro Lerngruppe?

Diese Fragen knüpfen an das vor den Sommerferien gültige Infektionsschutzkonzept an. Es wurde von der Landesregierung verändert, u.a. weil der politische Wille bestand wieder mit allen Schülern gleichzeitig und in Präsenzform einen sog. „angepassten Regelbetrieb“ an Schulen einzuführen. Eine Rückkehr zu diesem Konzept als einzelschulische Entscheidung ist nicht möglich.

Am Hittorf-Gymnasium kommt der Umstand hinzu, dass viele Unterrichtsräume in unserem schönen Schulgebäude relativ klein sind und deshalb weniger Platz pro Schüler zur Verfügung steht als an anderen Schulstandorten Recklinghausens. Ganz konkret bedeutet dies, dass durch eine Halbierung der Lerngruppen keine durchgängige Abstandswahrung möglich wäre. Um diese zu erreichen, würde es – statistisch – ungefähr einer Drittelung aller Lerngruppen bedürfen. Bei der aktuellen Lehrerversorgung wäre dies letztlich eine Rückkehr zu der Unterrichtssituation im Mai und Juni.

Warum setzt man keine Plexiglasabtrennungen zwischen den Schülern ein?

Bei der Corona-Pandemie werden verschiedene Infektionswege diskutiert: Erstens eine Kontaktübertragung, die durch regelmäßiges Händewaschen/Desinfizieren und Hygienevorschriften im Zusammenhang mit gemeinsam genutzten Materialien wirksam verhindert werden kann. Zweitens – und offenbar vorrangig – die Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Größere Tröpfchen können durch eine Abtrennung oder durch ein Ganzgesichtsvisier abgefangen werden. Sehr feine und leichte Tröpfchen („Aerosole“) fallen aber nicht zu Boden, schweben längere Zeit im Raum und verbreiten sich damit auch um Barrieren herum. Plexiglasabtrennungen wären deshalb zum Infektionsschutz in schulischen Unterrichtsräumen kaum geeignet. 

Aufgrund wechselnder Belegungen vieler Räume käme außerdem die Schwierigkeit hinzu, dass die zwischenzeitliche Tischdesinfektion dann auch auf die senkrecht stehenden Trennflächen erweitert werden müsste und wesentlich mehr Aufwand beanspruchen würde. 

Eine andere Beurteilung ergibt sich aber z.B. für das Sekretariat oder die Essensausgabe des Bistros. Deswegen kommen in diesen Bereichen auch entsprechende Plexiglasabtrennung zum Einsatz.

Gehen Lehrerinnen und Lehrer beim Thema Masken mit gutem Beispiel voran?

Lehrkräften stand schon nach bisheriger Rechtslage die Möglichkeit zu, die Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht abzulegen, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Schülerinnen und Schülern gewahrt blieb. Ähnlich wie gestern bei den Schülern gab es einen deutlichen Appell darauf zu verzichten, der auch von der ganz großen Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen gerne umgesetzt wurde. Bedacht werden muss auch, dass es z.B. im Chemieunterricht spezifische Sicherheitsvorschriften gibt, die das Tragen von Masken bei bestimmten Experimenten aus Gründen des Arbeitsschutzes verbieten.

Auch die von mir befragten SV-Mitglieder haben diesen Gesamteindruck ausdrücklich bestätigt und ergänzt, dass die wenigen ohne Maske unterrichtenden Lehrkräfte genau auf die Einhaltung bzw. deutliche Überschreitung der Mindestabstände geachtet haben.

Warum gibt es eine Maskenpflicht für Pausen?

Die generelle Maskenpflicht gilt für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände. Nachdem die früheren „Maskenpausen“ entfallen sind, ist die einzige Ausnahme das Essen und Trinken auf dem Schulhof, wenn dabei durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt. Die Umsetzung der Maskenpflicht gelingt sehr gut, u.a. weil sie von einer deutlichen erhöhten Zahl an Aufsichtslehrkräften pädagogisch begleitet wird. Dass im lebhaften Miteinander von 1056 auf dem Außengelände tobenden Kindern und Jugendlichen hier und da auch einmal Erinnerungen erforderlich sind, ist altersgemäß und spricht meines Erachtens nach nicht gegen die bei uns gut etablierte Praxis.

Warum soll man in der Schule ein Maske tragen, wenn es außerhalb des Schulgeländes nicht erforderlich ist?

Mit der zunehmenden Rückkehr zu einer „verantwortungsvollen Normalität“ werden nur noch einige, besonders relevante Situationen in der Coronabetreuungs- bzw. der Coronaschutzverordnung reglementiert. Die erste bezieht sich auf schulische Abläufe; aus ihr ergibt sich u.a. die generelle Maskenpflicht auf dem Schulgelände mit den wenigen beschriebenen Ausnahmen. Die zweite Verordnung umfasst außerschulische Regelungen, also z.B. den Vereinssport oder die Maskenpflicht im ÖPNV. Oberstufenschüler, die sich z.B. beim Pendeln zwischen den Kooperationsstandorten im öffentlichen Verkehrsraum befinden, dürfen dort also – rein rechtlich gesehen – oftmals die Mund-Nasen-Bedeckung ablegen. Nicht ablegen können sie die Gefahr einer Infektion – das Umarmen, Drücken oder Küssen eines Mitschülers ist hier potentiell genauso gefährlich wie auf dem Schulgelände. 

Solche Inkongruenzen werden wir in unserer freien Gesellschaft niemals gänzlich vermeiden können. Ein umsichtiges und verantwortungsvolles Agieren in verschiedenen Lebensbereichen ist jedenfalls konstruktiver als das bloße Herausarbeiten bestehender Widersprüche. Deshalb appellieren wir auch hier an unserer Schüler: Zeigt euch außerhalb des Schulgeländes so umsichtig und verantwortungsbewusst wie innerhalb! Haltet euch an notwendige Abstände und Hygieneregeln!

Warum gibt es den Appell #maskeauf, wenn die Rechtsvorschrift auf Freiwilligkeit setzt?

Unser gesellschaftliches Miteinander fußt nicht bloß auf gesetzlichen Pflichten und Verboten, sondern auch auf Einsicht, Empathie und geteilten Wertvorstellungen. Der schulische Erziehungsauftrag endet deshalb nicht bei der Bekanntgabe juristischer Regelungen, sondern beinhaltet immer auch vielfältige Appelle und Denkanstöße: Tragt beim Radfahren einen Helm! Schützt euch vor sexuell übertragbaren Krankheiten! Fangt nicht an zu Rauchen! Seid couragiert und engagiert euch gegen Rassismus! Esst weniger Fleisch und unterstützt den Klimaschutz! Geht wählen!

Warum kann in einer Sporthalle zwar Vereinssport, aber derzeit kein Schulsport stattfinden?

Schul- und Vereinssport werden durch unterschiedliche Rechtsvorschriften geregelt. Dies ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern folgt dem Umstand, dass es in Deutschland zwar eine Schulpflicht, aber keine Vereinssportpflicht gibt. Im Verein könnte ein Jugendlicher, der sich um die ausreichende Durchlüftung seiner Sportstätte sorgt, sicherheitshalber auf die Teilnahme verzichten.

Wenn der Staat aber alle Kinder zur Teilnahme am schulischen Sportunterricht verpflichtet muss er ihnen umgekehrt auch besonders sichere Sportmöglichkeiten dafür zur Verfügung stellen. Die Haftungs- und Nachweispflichten des Schulträgers können derzeit noch nicht vollumfänglich erfüllt werden, u.a. weil die Messung von Aerosolkonzentrationen und/oder Lüftungsvolumina aussteht. Wir rechnen allerdings damit, dass sich dies in den kommenden Wochen ändert, so dass dann die meisten Kurse Indoorsportunterricht erhalten können.

Welche Informationen gibt die Schule bei Verdachtsfällen auf eine Covid-19-Infektion?

Bereits zweimal in diesem Schuljahr ergab sich die Situation, dass sich während einer laufenden Schulveranstaltung der Covid-Verdacht eines Familienangehörigen bestätigt hat, weil das Gesundheitsamt der Familie ein positives Testergebnis übermittelte. Damit wurden die Schüler zu Kontaktpersonen der Kategorie I und kamen unmittelbar in Quarantäne. Auf Anordnung des Gesundheitsamtes und in Absprache mit der Bezirksregierung wurden die Eltern aller Mitglieder der jeweiligen festen Lerngruppe mit einem Standardschreiben informiert. In diesem Schreiben wird der Hergang kurz geschildert; eine Nennung von Namen erfolgt nicht.

Noch nicht aufgetreten ist der Fall einer nachgewiesenen Erkrankung eines Schülers bzw. einer Lehrkraft. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es nun aufgrund der entfallenen Maskenpflicht im Unterricht zu einem geänderten Vorgehen kommen würde. Demnach wird die gesamte feste Lerngruppe des betreffen Schülers zweimal im Abstand von ca. 1 Woche getestet. Außerdem werden die engen Kontakte („Kategorie 1“)  für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Wichtig ist, dass nach aktueller Lesart ein Schüler Mitglied mehrerer fester Lerngruppen sein kann, z.B. im Neigungsfach- und Differenzierungsunterricht der SI oder im kooperationsweiten Kurssystem der Gymnasialen Oberstufe. Die notwendigen Informationen erfolgen durch das Gesundheitsamt nach Sichtung der von uns dokumentierten festen Sitzordnungen und Anwesenheitslisten.

Wann ist mit einer besseren Medienausstattung für Distanzlernphasen zu rechnen?

Die Entwicklung digitaler Infrastruktur und darauf aufbauender (Distanz-)Lehrkonzepte ist eine große, weit über den Verantwortungsbereich einer einzelnen Schule hinausgehende, Aufgabe. Der städtische Fachbereich 40 (Bildung & Sport) arbeitet hier mit sehr großem Engagement an einer umfassenden kommunalen Medienentwicklungsplanung, die u.a. die Bereiche Haustechnik (Glasfaseranschluss, WLAN, Server, …), Ausstattung mit Endgeräten und stadtweite Softwarelizenzen umfasst. 

Ganz konkret rechnen wir für 2021 mit einer kompletten Erneuerung des Schulnetzwerks. Wir sind damit im zeitlichen Mittelfeld der städtischen Schulen und können von den Erfahrungen und Problemlösungen an anderen Standorten profitieren. Da unsere aktuelle WLAN-Leistung sicher über dem Recklinghäuser Standard liegt, sind wir mit dieser Terminsetzung nicht schlecht bedient.

Bereits dieses Jahr werden stadtweit 3000 digitale Endgeräte beschafft, darunter auch rund 100 Dienst-IPads für alle Hittorf-Lehrkräfte sowie eine größere Anzahl an IPads zum Entleih an Schüler, die im häuslichen Umfeld bislang keinen adäquaten Zugriff auf ein adäquates Endgerät haben. Zusammen mit der bei uns bereits etablierten Lernplattform IServ und einem noch im Abstimmungsprozess befindlichen Softwarepaket, werden wir im Winter auf eine deutlich verbesserte Ausstattung zurückgreifen können. 

Ich hoffe sehr damit einige Fragen beantwortet zu haben, weiß aber auch, dass es noch unzählige weiterführende Detailfragen gibt. Nach und nach werden wir auch diese aufgreifen. Für heute schließe ich

mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Michael Jentsch