Informationen der Schulleitung vom 29.10.2020

29.10.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich habe erneut Hinweise und Informationen zum Thema Corona:

Sportunterricht

Bezüglich der Sporthallennutzung hatte ich mich bereits in meiner Mail vom 25.10.2020 an Sie gewendet, da Zweifel aufgekommen waren, ob und mit wie vielen Personen eine Nutzung möglich sei. Am Dienstag hatte mich die Stadt über einen Richtwert von 10 m²/Schüler informiert, so dass einige Stunden lang nach dieser Maßgabe unterrichtet wurde. Heute informiert uns nun das Gesundheitsamt, dass „in Sport- oder Schwimmhallen […] die Vorgaben des Infektionsschutzes kaum gewährleistet werden“ können, so dass empfohlen wird, „vorerst auf Schulsport zu verzichten“.

Konkret bedeutet dies in den Klassen 5 bis 9, dass der Sportunterricht durch anderweitigen Fachunterricht im Klassenverband ersetzt wird. Dieser Unterricht kann einen kompensatorischen Schwerpunkt haben (also Lernrückstände aus dem Frühjahr ansetzen) oder optionale Themen aufgreifen, also z.B. eine ergänzende Lektüre. Die stundenplanerischen Erfordernisse werden hier von Klasse zu Klasse spezifische Lösungen erfordern. Der Sportunterricht der Jahrgangsstufe EF entfällt bis auf Weiteres. Der Sportunterricht der Stufen Q1 und Q2 wird auf die abiturrelevanten Schülerinnen und Schüler beschränkt, allerdings auch hier nur in theoretischer Form. Eine Klärung der Auswirkungen auf das Abiturprüfungsverfahren wird sicherlich erforderlich werden, falls die Situation mittelfristig Bestand hat.

Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes in Pausenzeiten

Der Pausen-Aufenthalt älterer Schüler außerhalb des Schulgeländes ist prinzipiell erlaubt, derzeit allerdings nur nach Maßgabe der dort wirksamen Coronaschutzverordnung. Diese sieht aktuell eine Beschränkung von Personengruppen auf Angehörige aus maximal zwei Haushalten oder auf höchstens zehn Personen vor. Ab Montag ist eine Neufassung zu erwarten, die eine Beschränkung auf maximal zwei Haushalte und höchstens zehn Personen vorsieht. In der Regel wird dies bedeuten, dass sich maximal zwei Schüler gemeinsam in einem Bereich aufhalten dürfen.

Ich bitte dies sehr ernst zu nehmen, weil aller schulischer Infektionsschutz leidet, wenn grundlegende Maßnahmen außerhalb des Schulgeländes missachtet werden. Wir können als Schulgemeinschaft nur dann halbwegs vernünftig durch Herbst und Winter kommen, wenn jeder seine eigene Verantwortung für die anderen wahrnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Michael Jentsch