Informationen der Schulleitung vom 07.12.2020

07.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

meine letzte Eltern-Email ist schon einige Zeit her – ein gutes Zeichen in Corona-Zeiten. Zwei Wochen vor den Weihnachtsferien gibt es aber wieder einige Neuigkeiten, über die ich Sie informieren möchte:

SI-Differenzierungsunterricht

Immer mehr zeigt sich, dass die von uns getroffenen Maßnahmen wirksam genug sind, um die Auswirkungen vereinzelter Fälle auf den Schulbetrieb insgesamt zu begrenzen. Mit Eltern- und Schülervertretern, der Schulaufsicht und dem Schulträger wurde deshalb vereinbart, die Maßnahmen – zunächst bis zu den Weihnachtsferien – weiterzuführen. Für die Hittorferinnen und Hittorfer bedeutet dies eine stabile und planbare Unterrichtssituation und – vor allem – die weitgehende Vermeidung von Wechsel- oder Hybridunterricht. Ich denke, dies ist eine gute Nachricht.

Für die Wahlen zur EF ist der (nicht-)bilinguale Sachfachunterricht in Klasse 9 von besonderer Bedeutung. Durch punktuelle Lehrerwechsel zum Halbjahr werden wir sicherstellen, dass jede 9. Klasse in jedem Sachfach mindestens sechs Wochen Unterricht in englischer Sprache erhält, bevor die SII-Wahlen Ende März stattfinden. Die nicht-bilingualen Kinder werden in dieser Zeit, z.B. durch separate Aufgaben in deutscher Sprache, besonders unterstützt. Für die Klassen 7 und 8 wird geprüft, ob im Schuljahr 2021/22 kompensatorische Zusatzstunden in Erdkunde bilingual oder Politik bilingual eingerichtet werden müssen. Wichtig ist aber zu sehen, dass am Hittorf-Gymnasium die Mindestanforderungen eines Bilingualen Zweigs traditionell ohnehin deutlich überschritten werden, z.B. durch die Einrichtung von drei bilingualen Sachfächern. 

Auch die WPII-Fächer spielen im Hinblick auf die SII-Fächerwahlen eine herausgehobene Rolle. Die momentane Bearbeitung fachspezifischer Portfolioaufgaben im Klassenverband wird deshalb im neuen Jahr ergänzt: In den ungeraden Kalenderwochen findet der Unterricht zum gewohnten Stundenplanzeitpunkt (DO 1./2. bzw. FR 1./2.) in Distanzform in den WPII-Kursgruppen statt. Die jeweilige Lehrkraft achtet darauf, dass synchrone Unterrichtsanteile so rechtzeitig beendet werden, dass die Schule um 09:55 Uhr erreicht werden kann. Für die geraden Kalenderwochen werden weiterhin Portfolioaufgaben gestellt.

Die Halbjahresnoten werden von der ursprünglichen WPII-, Religions-, PP- oder Sachfachlehrkraft erteilt, die sich dafür ggf. mit der aktuell eingesetzten Lehrkraft austauscht. Durch den regulären Unterrichtsbetrieb bis zu den Herbstferien, den modifizierten Unterricht seitdem und in vielen Fällen auch durch anderweitige Leistungen besteht eine hinreichende Beurteilungsgrundlage. 

Auf den Halbjahreszeugnissen erscheint ein mit der Schulaufsicht abgestimmter Hinweis, der die pandemiebedingten Anpassungen des Unterrichtsbetriebs beschreibt.

Bis zur Bildung der (versetzungsrelevanten) Schuljahresnoten im Sommer wird es wieder eine lange regulär organisierte Unterrichtsphase geben. Die Lehrkräfte werden bei der Bildung der Schuljahresnoten im Sommer die pandemiebedingten Diskontinuitäten würdigen und nicht zum Nachteil der Schüler auslegen.

Rückzahlung Klassen- und Kursfahrten

Die Rückzahlung vieler Klassen- und Kursfahrten konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Für Fahrten, die im aktuellen Schuljahr stattfinden sollten, haben sich allerdings noch Änderungen bei den Antrags- und Auszahlungsmodalitäten des Schulministeriums bzw. der Bezirksregierungen ergeben. Es kann deshalb sein, dass sich diese Vorgänge bis ins nächste Jahr hinein ziehen. Außerdem fehlen uns immer noch einige Bankverbindungen für die Auszahlung der Rückerstattung; bitte reichen Sie diese doch ggf. kurzfristig beim Sekretariat nach.

Unterrichtsfreie Tage am 21./22. Dezember

Das Schulministerium hat die Bedingungen für die Verlängerung der Weihnachtsferien durch die beiden zusätzlichen Ferientage konkretisiert:

·Das Kollegium nutzt beide Tage für Fortbildungen und Arbeitsgruppen zum Distanzlernen.

·Klausuren und Prüfungen können in Präsenzform stattfinden; die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden informiert

·Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 besteht – ähnlich wie beim 1. Lockdown – die Möglichkeit einer Notbetreuung zwischen 08:00 und 15:00 Uhr durch Lehrkräfte und Ganztagsmitarbeiter der Schule. Aus Gründen der Planungssicherheit bedarf es einer Anmeldung bis Montag, 14.12.2020 mit dem Formular des Schulministeriums.

Ein iPad unterm Weihnachtsbaum

Einige von Ihnen, liebe Eltern, haben sich in den letzten Wochen an mich gewendet, weil Sie über ein iPad als Weihnachtsgeschenk für Ihr Kind nachdenken und nun gerne wüssten, welche Konfiguration erforderlich ist, um das Gerät nicht nur notfallmäßig im Corona-Winter, sondern langfristig gewinnbringend auch für die Schule nutzen können. Das ist eine sehr vernünftige, aber nicht ganz unkomplizierte Frage.

Richtig ist, dass sich das Hittorf-Gymnasium für die breite Nutzung von iPads entschieden hat. Die gesamte Infrastruktur, die in der kommenden Zeit in unserem Haus ausgebaut wird bzw. neu entsteht, und auch das Softwareportfolio wird auf diesen Standard hin ausgerichtet werden. Auch wenn es, z.B. für Koopschüler mit anderen Systementscheidungen an ihrer Stammschule, prinzipiell natürlich möglich bleiben wird, anderweitige Geräte in unserem Schulnetzwerk zu betreiben, spricht vieles für die von uns angestrebte Einheitlichkeit am Hittorf-Gymnasium.

Damit langfristig alle Schüler ein iPad als Lernmittel nutzen können, werden drei Ausstattungsvarianten zum Tragen kommen:

a)Bereitstellung städtischer Geräte bei entsprechend nachgewiesener Bedürftigkeit

b)Freiwilliger Kauf eines Schülerendgerätes durch die Eltern

c)Mietkauf-, Leasing-, Finanzierungs- und ggf. auch Bezuschussungsszenarien für diejenigen, die nicht mehrere hundert Euro auf einmal investieren können oder wollen (ob, wann und in welcher Form sich das Schulministerium hier positioniert, ist derzeit völlig unklar)

Mit jamf hat sich der Schulträger für eine MDM-Lösung (Mobile Device Management) entschieden, die in Zukunft die Einbindung ins schulische WLAN, die Installation von Software, die Zuweisung von Lizenzen und die (Fern-)Steuerung des Geräts durch die Lehrkraft wesentlich vereinfachen wird. Dies ist wichtig, weil Differenzen in der Softwareausstattung im Unterricht schnell unproduktive Verwirrung stiften können und z.B. der Wunsch besteht, ein iPad mit dem man im Unterricht lernt, auch in kontrollierbarer Form während einer Klassenarbeit oder Klausur einsetzen zu können. Die Einbindung eines iPads in jamf erfolgt am einfachsten durch den Erwerb eines iPads aus dem Device Enrollment Program (DEP) über einen entsprechend zertifizierten Apple Händler. Dieser Weg wird voraussichtlich bei Ausstattungsvariante a) und c) zum Tragen kommen. Ein Gerät, das Sie jetzt im Sinne von b) bei einem Elektrofachmarkt o.ä. kaufen, ist nicht DEP-fähig, d.h. es muss nachträglich in jamf integriert werden, um schulisch umfassend nutzbar zu sein. Dieser Vorgang ist allerdings mit einigem Aufwand und Kosten von ca. 50€ pro Gerät verbunden, u.a. weil das Gerät durch einen externen Dienstleister physisch mit einem Verwaltungsrechner gekoppelt werden muss. Auch wird es dabei erforderlich werden, das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, so dass ggf. eine vorherige Sicherung und anschließende Rückspielung der bestehenden Daten erforderlich wird. Wir werden hier alle Möglichkeiten prüfen, um Aufwand und Kosten für Sie niedrig zu halten. Dennoch ist es mir wichtig, Sie bei einer beabsichtigten Anschaffung zum jetzigen Zeitpunkt auf diese Vorbehalte hingewiesen zu haben.

Gemeinsam mit der für Recklinghausen zuständigen GKD haben wir deshalb eine Liste von iPad-Varianten erstellt, bei denen sichergestellt ist, dass sie prinzipiell nachträglich in jamf integriert werden können:

iPad 2020 (8. Generation) mit Pencil 1. Generation, sinnvollerweise mit 128 GB

iPad 2019 (7. Generation) mit Pencil 1. Generation, sinnvollerweise mit 128 GB

iPad Air 2020 (4. Generation) mit Pencil 2. Generation

iPad Air 2019 (3. Generation) mit Pencil 1. Generation

iPad Pro 2020 mit Pencil 2. Generation

iPad Pro 2019 mit Pencil 2. Generation

Denken Sie bitte auch über den Kauf einer Case/Keyboard-Kombination nach und prüfen Sie, ob ein Versicherungsschutz z.B. für Sturzschäden sinnvoll sein könnte.

Ihnen allen noch eine schöne Adventszeit!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Jentsch, OStD