Informationen der Schulleitung vom 11.02.2021

11.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

diese Informationen möchte ich mit einem großen DANKESCHÖN starten! Sie alle, liebe Eltern, unterstützen unsere Bildungsarbeit seit fünfeinhalb Wochen in ganz besonderer Weise. Mir ist klar, dass dies neben Homeoffice und anderen Pflichten nicht immer leicht fällt. Klar ist aber auch, dass wir unsere Kinder bestmöglich durch diese schweren Wochen bringen müssen, auch wenn dies konkret das Ausdrucken von Arbeitsblättern oder den Kampf mit Hard- und Softwarekonflikten bedeutet. Auf Hittorf-Eltern ist Verlass!

Schulbetrieb in den kommenden Wochen

Im Nachgang zur gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz hat die Landesregierung Regelungen für den Schulbetrieb ab kommender Woche getroffen:

„Die Maßnahmen der vergangenen Wochen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Infektionszahlen und zu einem Absinken der Inzidenzwerte geführt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung müssen wir das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachten und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgehen. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.“

Mit „Abschlussklassen“ sind die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 gemeint, die an den Schulen der Recklinghäuser Oberstufenkooperation ab Montag, 22.02.2021 wieder in voller Kursstärke Präsenzunterricht erhalten. Die alternativ möglichen Wechsel- oder Hybridmodelle wurden von den beteiligten Schulleitungen verworfen, weil sie eine Reduzierung der Unterrichtskontinuität bedeutet hätten und weil bei der dünnen Belegung der Schulgebäude die Gruppentrennung und die erforderliche Abstandswahrung möglich sein werden. Konkret wird dies bedeuten, dass wir einen Sonderraumplan erarbeiten, der in Einzelfällen auch die Aufteilung eines Kurses auf zwei benachbarte Räume umfassen kann.

Die Q1- und Q2- Klausuren werden dann – eventuell mit kleinen Plananpassungen – regulär stattfinden können.

Der Sportunterricht in den Q1-/Q2-Grundkursen findet nur in theoretischer Form statt. Für die Sportleistungskurse wird noch geprüft, ob und unter welchen Bedingungen niederschwellige Praxiselemente im Außenbereich angeboten werden können. Eine Nutzung der Sporthallen ist bis auf weiteres nicht möglich.

Regelungen für den Präsenzbetrieb weiterer Jahrgangsstufen wurden bislang noch nicht getroffen. Für die Stufen 5 bis EF bedeutet dies bis auf Weiteres den Verbleib im Distanzunterricht. Geklärt wurde allerdings die Frage nach der Anzahl der Klassenarbeiten in der SI: Ausgefallene Arbeiten des ersten Halbjahres werden nicht nachgeholt. Der Umfang der Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr wird reduziert.

Sobald sich Konkretisierungen oder neue Regelungen ergeben, werde ich Sie informieren.

Betreuungsangebot 5&6

Das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 wird fortgeführt. Bei Fragen, An- oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Erprobungsstufenkoordinatorin StD´ Kohs: simone.kohs(at)hittorf-iserv.de

Webcamnutzung bei Videokonferenzen

Die Nutzung von Webcams in Videokonferenzen ist kein einfaches Thema. Lehrkräften fällt das Unterrichten „ins Schwarze“ hinein durchaus nicht leicht, u.a. weil sie in ihrer Unterrichtsführung so viel schwerer als sonst auf Arbeitsabläufe, Lernschwierigkeiten und Störungen reagieren können. Viele Hittorfer und Hittorferinnen freuen sich, ihre Mitschüler per Webcam für einige Stunden pro Tag wenigstens virtuell in ihrer Nähe zu haben. Bei allen psychosozialen Folgen der Pandemie ist dies ein gewichtiges Argument. Andererseits kann es aus einer Vielzahl rechtlicher und praktischer Gründe (keine Webcam vorhanden, Probleme mit der Verbindungsqualität bei Webcamnutzung, …) natürlich keine Nutzungspflicht geben. Selbstverständlich ist auch, dass die Bedenken Jugendlicher, sich im Internet zu zeigen, ernst zu nehmen und zu akzeptieren sind. Darauf hatte ich in meiner Schüleremail vom 22.01. bereits ausdrücklich hingewiesen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die besonders hohen Sicherheitsstandards unserer Lernplattform IServ hinweisen, die sich u.a. aus dem Serverstandort in Braunschweig ergeben. Dieser wird in diesem Sommer sogar direkt nach Recklinghausen in unsere Schule verlegt. Andere Plattformen (Teams, Jitsi, Zoom, …) basieren auf viel intransparenteren Datenflüssen und waren immer wieder Zielscheiben von Angriffen und Datenschutzproblematiken. Niemand, der am Hittorf mit IServ lernt, muss Bedenken haben, dass seine (Bild-)Daten für Externe zugänglich sind.

In allen Lernplattformen sind aber missbräuchliche Nutzungen durch Interne (Schulangehörige) denkbar. In der BR Münster sind zuletzt Fälle bekannt geworden, bei denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des digitalen Distanzunterrichts Aufzeichnungen des Unterrichts angefertigt und diese anschließend – zum Teil bearbeitet – über Social-Media-Kanäle verbreitet haben. Ein solches Verhalten beeinträchtigt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, sondern auch den gesamten Schulfrieden. Zudem kann es schulrechtliche, aber auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen auslösen. Ich gehe davon aus, dass alle Hittorferinnen und Hittorfer sich hier vorbildlich und kameradschaftlich verhalten, ohne dass ich den von der Bezirksregierung übermittelten Sanktionskatalog im Einzelnen aufzählen müsste. Danke!

Rosenmontag

Rosenmontag, der 15. Februar 2021, wird in diesem Jahr einen gänzlich anderen Charakter als in den letzten Jahren haben. Deshalb kam in den letzten Wochen immer wieder der Wunsch auf, diesen lange geplanten beweglichen Ferientag als kompensatorischen Unterrichtstag für die nicht zu bestreitenden Ausfälle in Folge der Corona-Pandemie zu nutzen. Dies ist nach aktueller Erlasslage des MSB nicht möglich: „Schulen, die an Rosenmontag auch für 2021 schulfrei geplant haben, haben damit einen ihrer beweglichen Ferientage verbraucht […]. Lehrkräfte […] erteilen infolge einer Ferienregelung keinen Unterricht.

Daraus ergibt sich, dass der kommende Rosenmontag (distanz-)unterrichtsfrei ist: Es gibt keine Videokonferenzen und auch keine Lernaufgaben, die an diesem Tag bearbeitet werden müssen. Möglich ist aber, dass Schüler (auf eigenen Wunsch) den Tag zum Lernen nutzen und so die Aufgaben anderer Tage etwas entzerren. Von vielen Schülern der Q1 haben wir beispielsweise gehört, dass sie den Tag für die Arbeit an ihrer Facharbeit verwenden wollen.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Michael Jentsch