Hausordnung

 

am Hittorf-Gymnasium

(Beschlusslage von 2018)

 

Leitbild

 

Eine gute Gemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Konflikte nicht verdrängt, sondern in angemessener Form bewältigt werden.

Da viele Situationen nicht im Einzelnen geregelt werden können, kann ein wirkliches Miteinander nur gelingen, wenn Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sich gemeinsam dem Ziel einer Schulgemeinschaft verpflichtet fühlen, wenn man die Mitmenschen respektiert und deren Besitz achtet, wenn keine Personen gefährdet und Probleme einvernehmlich gelöst werden. 

  1. Allgemeines

 

Das gesamte Schulgelände ist Nichtraucherzone. 

Geh-, Flucht- und Feuerwehrwege müssen freigehalten werden.

 

Alle Bereiche sind sauber zu halten. Müll wird in entsprechende Behälter geworfen.

 

Im Gebäude sind Ball- oder Bewegungsspiele, die Nutzung von Skateboards, u.ä. wegen der Gefährdung von Mitschülern und Sachwerten nicht erlaubt.

Der Fahrradkeller ist kein Spiel- oder Aufenthaltsraum.

 

Der Bereich der Lounge ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II vorbehalten.

 

 

Jeder haftet für die von ihm verursachten Schäden und Verluste von Schuleigentum.

  1. Vor Beginn des Unterrichts

 

Die Schülerinnen und Schüler halten sich auf dem Schulhof und/oder ab 7.30 Uhr in der Aula auf, bis die Gebäude um 7.50 Uhr vom Hausmeister geöffnet werden. Zum Schulhof gehört nicht der Einfahrtbereich bis zur Markierung (Abstellfläche nur für Krafträder). Auch der Bürgersteig vor der Schule ist kein Aufenthaltsbereich.

 

Bei späterem Unterrichtsbeginn besteht die Möglichkeit des Aufenthalts in der Aula, für Schülerinnen und Schüler der Sek.II auch in der Lounge und im Selbstlernzentrum. Alle anderen Teile des Schulgebäudes betreten die Schülerinnen und Schüler erst unmittelbar vor Beginn ihrer ersten Stunde, damit der laufende Unterricht nicht gestört wird.

 

Falls Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder von der Schule abholen, ist unbedingt darauf zu achten, dass im Bereich vor der Schule, auch auf dem Radweg, absolutes Halteverbot besteht. Es wird dringend empfohlen, zu diesem Zweck den Prosper-Parkplatz zu benutzen.

 

Auf dem Schulhof darf in den Pausen und kurz vor und nach dem Unterricht nicht gefahren werden. Für das Abstellen der Fahr- bzw. Krafträder sind die gekennzeichneten Stellplätze zu benutzen.

  1. Im Unterricht

 

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Schellen zu ihren Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Falls eine Klasse oder ein Kurs länger als 5 Minuten auf ihre Lehrerin oder ihren Lehrer warten muss, informiert die Sprecherin oder der Sprecher der Klasse bzw. des Kurses umgehend das Sekretariat.

Das Verhalten im Unterricht ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Essen, Kaugummikauen und das Tragen von Kappen und Mützen sind während des Unterrichts nicht gestattet. 

Zum Ende jeder Unterrichtsstunde bringen alle Schülerinnen und Schüler ihren Arbeitsbereich wieder in Ordnung.

  1. Pausen

 

Die Lehrerinnen und Lehrer beenden den Unterricht und entlassen die Schülerinnen und Schüler in die Pause. Sie kontrollieren Beleuchtung und Fenster (Verriegelung Kippstellung) und schließen den Klassenraum ab.

Der Schulhof (ohne Einfahrtbereich, s.o.) ist Aufenthaltsraum für alle. Lediglich die Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Weg von und zu den Koop-Schulen befinden, dürfen den Schulhof verlassen. Sie achten bei Verlassen des Schulhofs auf freie Begehbarkeit des Bürgersteigs vor der Schule; hier ist kein Aufenthaltsbereich.

 

Es ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt, während der Unterrichtszeit und in den Pausen den „Ausgang MNU“ zu benutzen.

Auf dem Schulhof sind nur solche Spiele erlaubt, die keine Gefahr für Mitschüler bedeuten. Ballspielen und Tischtennis sind nur auf dem oberen Schulhof auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Diese sind in den Pausen ausschließlich für Ballspiele reserviert. Das Werfen mit Gegenständen – insbesondere auch mit Schneebällen – ist wegen der großen Verletzungsgefahr verboten.

 

Mit Ausnahme der Mensa und der Lounge ist in den Pausen das Gebäude kein Aufenthaltsbereich. Das Mobiliar in der Lounge ist pfleglich zu behandeln. 

 

Speisen und offene Getränke dürfen nur in der Mensa, nicht jedoch in der Lounge verzehrt werden. Den Anweisungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von Schülerinnen und Schülern Folge zu leisten.

 

Da auch Lehrerinnen und Lehrer ihre Pause brauchen, sind Fragen am Lehrerzimmer nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. 

 

Die großen Pausen enden mit dem ersten Schellen. Alle begeben sich daraufhin zu den Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht pünktlich nach dem zweiten Schellen beginnen kann.

  1. Mittagspause

 

Die Mittagspause dient in erster Linie dem Essen und der Entspannung. Der Aufenthaltsbereich für die Mittagspause ist der Bereich Mensa (SI u. SII) / Lounge (SII), das Selbstlernzentrum, der Schulhof und etwaige Veranstaltungsräume.

Nach Betreten der Mensa werden Taschen rechts vom Mittelgang in die vorgesehenen Fächer abgelegt.

Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis 7 dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Es ist nicht gestattet, Fast Food oder Ähnliches mit auf das Schulgelände zu bringen.

  

  1. Nach Unterrichtsende

 

Fahr- und Krafträder werden vom Hof durch die Einfahrt bis an den Straßenrand geschoben, um das unkontrollierte Einbiegen in die Straße zu verhindern.

 

Die Klassen und Kurse organisieren einen Säuberungsdienst, der bei Bedarf – in der Regel täglich – den Müll getrennt zu den Behältern auf dem Hof bringt.

Der Säuberungsdienst ist außerdem verantwortlich, dass nach der jeweils letzten Stunde (siehe Raumbelegungsplan) die Fenster geschlossen sind, die Räume und der angrenzende Flurbereich besenrein verlassen werden und – falls erforderlich – die Stühle hochgestellt werden sowie die Rollos oben sind. Danach schließt die Lehrerin oder der Lehrer die Klasse ab.

  1. Maßnahmen

 

Bei Verstößen von Schülerinnen und Schülern gegen die Hausordnung werden erzieherische Maßnahmen und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz angewandt.

 

Anlagen zur Hausordnung:

 

- Nutzungsordnung für Computereinrichtungen

- Nutzungsordnung des schulischen Netzwerks

- Sporthallenbenutzungsordnung