Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge EF und Q1,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute sind wir in der Lage Ihnen und euch wichtige Informationen zum weiteren Verlauf der Schulöffnung, zur Leistungsbewertung und zum Versetzungsverfahren zukommen zu lassen. Diese sind das Ergebnis einer Vielzahl von Verordnungen, Verfahrensvorschriften, Änderungsverordnungen, Erlassen, Schulmails und Dienstbesprechungen, die bis zum heutigen Tag immer wieder kleinere und größere Veränderungen mit sich brachten.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es in diesem Schuljahr?
Mit den Distanzlernaufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht im Anschluss nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann. Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, sollen zur Kenntnis genommen werden und können in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen miteinfließen. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden selbstverständlich nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Dies berücksichtigt den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre.
In der Stufe EF kann von dem normalerweise bestehenden Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“ zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden. In vielen Grundkursen wurden vor der Schulschließung am 13.03. noch Klausuren geschrieben und zwischenzeitlich bewertet. Nach übereinstimmender Auffassung der Kooperationsgymnasien und der Schulaufsicht besteht allerdings keine Möglichkeit mehr, dies bis zu den Sommerferien in den übrigen Grundkursen nachzuholen. Diese gelten dennoch als schriftlich belegt, falls das Schreiben einer Klausur ursprünglich vorgesehen war.
Die landeseinheitlich zentral gestellten Klausuren entfallen.
Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankungen nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen auch nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen.
Alle Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in die Q1 über. Der Erwerb und die Zuerkennung des normalerweise mit der Versetzung in die Q1 verbundenen mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) richtet sich aber nach wie vor nach den Bestimmungen aus §40 (2) APO-GOSt. Trotz Nachprüfungsmöglichkeiten können deshalb einige Konstellationen eintreten, die eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe EF ratsam erscheinen lassen. Die kommissarische Oberstufenkoordinatorin OStR´ Veseli wird hier ggf. intensiv beraten.
In der Stufe Q1 kann von dem normalerweise bestehenden Grundsatz zur gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“ zugunsten der Schülerin oder des Schülers abgewichen werden. In beiden Leistungskursen und einigen Grundkursen wurden vor der Schulschließung am 13.03. noch Klausuren geschrieben und zwischenzeitlich bewertet. Bis zu den Sommerferien muss sichergestellt werden, dass auch in den verbleibenden schriftlichen Fächern mindestens eine Klausur im 2. Halbjahr vorliegt. Alle Inhalte sind im Präsenzunterricht vorzubereiten; Dauer und Umfang der Klausur können reduziert werden.
Für Schüler, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase. Schülerinnen, die aufgrund dieser Fortschreibung der Kursabschlussnoten im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in einem oder mehreren belegten LKs oder GKs 4 oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.
Es gibt verschiedene notwendige, aber auch freiwillige Konstellationen für eine Wiederholung der Jahrgangsstufe Q1. Die kommissarische Oberstufenkoordinatorin OStR´ Veseli wird hier ggf. intensiv beraten.
Alle Corona-bedingten Wiederholungen von Jahrgangsstufen, auch über die eigentlich vorgesehenen Höchstverweildauern hinaus, gehen nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler und können von der Schulleitung genehmigt werden.
Wann startet der Unterricht?
Der Unterricht der Jahrgangsstufe Q1 startet – wie von der Landesregierung kommuniziert – am 11. Mai 2020. Ab 26. Mai kommt dann auch die Jahrgangsstufe EF hinzu.
Wie wird der Unterricht organisiert?
Wie erfährt man, ob man jeweils zur A- oder zur B-Gruppe gehört?
Wie erfährt man den konkreten Stundenplan?
Welche Hygieneregeln sind beim Schulstart zu beachten?
Besonders hinweisen möchte ich auf die strengen Hygieneregeln, die notwendig sind, um unseren Schulbetrieb sicher ablaufen zu lassen. Die wichtigsten Regeln sind leicht erklärt: Im Gebäude herrscht „Rechtsverkehr“, dennoch könnten an Treppen und Engstellen die erforderlichen Mindestabstände von 1,5 bis 2 Metern leicht unterschritten werden. Ich bitte deshalb dringend um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, einer selbstgenähten Maske o.ä., solange man im Gebäude unterwegs ist. Beim Sitzen am Platz sind die Abstandsregeln erfüllt, weil alle Tische entsprechend platziert wurden. Die Maske kann dann abgenommen werden.
Auch wenn die allermeisten Oberstufenschüler gesund sind und ggf. eine Infektion ohne größere Probleme überwinden könnten, gibt es doch Ausnahmen – bei den Mitschülern, Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern, Verwandten oder Freunden. Wenn jede/r sich bemüht die anderen zu schützen, werden wir das Virus gut unter Kontrolle halten können. Ich erwarte, dass jeder Oberstufenschüler seine individuelle Verantwortung für die Gesamtheit sieht und sorgsam wahrnimmt.
Weitere Hinweise finden sich in den „Hittorf Hygieneregeln“, das allen Schülern per Email zugeht und auch an vielen Stellen im Gebäude aushängt.
Ich hoffe, Ihnen und euch hiermit Perspektiven für die kommenden Schulwochen gegeben zu haben. Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jentsch, OStD
Organisationsplan SII bis zu den Sommerferien